Dienstag, 6. Juli 2010

KRANKENHAUSBETRUG

DER GROSSE KRAKENHAUS BETRUG

„Guten Tag, wie sind Sie versichert?“

Mit diesen Worten werden Sie öfters in spanischen Krankenhäusern angesprochen werden. Und ab diesem Zeitpunkt wird man versuchen Sie zu betrügen.

Vor allem in Touristenhochburgen ist das Defizit öffentlicher Krankenhäuser sehr hoch. Sehr viele ausländische Patienten haben sich in den letzten Jahren dort gratis behandeln lassen. Aus diesem Grund werden nach und nach so genannte Inkassogesellschaften in den Krankenhäuser eingestellt die dafür sorgen sollen dass dieses nicht mehr geschieht.

Was ist denn falsch daran das dieses geschieht?

Ganz einfach die Tatsache das der Patient das Honorar für oben genannten Gesellschaften bezahlt ohne es zu wissen!

Wie geschieht es?

Wenn Sie in Spanien in eine Notaufnahme kommen so müssen sie zuerst eine Zahlungsverpflichtungserklärung unterschreiben. Man wird sie bitten Ihre Adresse samt Telefonnummer, ggf. E-Mail Adresse auszufüllen. Obendrauf wird eine Kopie Ihres Personalausweises machen.

Soweit so gut, und auch nicht weiter schlimm und bis hier hat es alles seine Richtigkeit.

!!!WICHTIG!!!

An dieser Stelle fragen Sie bitte nach dem Tarif für die Sprechstunde in der Notaufnahme!

Sie werden dann in den Warteraum gebeten werden wo sie zunächst von einer Krankenschwester ausgefragt werden was denn mit Ihnen so los ist usw.

Wenn Sie dann im wieder im Warteraum Platz nehmen dann kann es sein das Sie von einer dritten Person angesprochen werden. „Guten Tag wie sind sie versichert?“

Was man Ihnen erzählen wird ist das Sie Ihre Behandlung selbst bezahlen müssen und diese bei Ihrer Krankenkasse zurückfordern müssen. Ihnen wird man zwei Formulare in die Hand drücken. Das erste ist ein Krankenblatt, das andere eine Zahlungsverpflichtungserklärung!

Hier sollten Sie sich fragen warum Sie zum zweiten Mal eine Zahlungsverpflichtungserklärung unterschreiben müssen! Klingt nicht logisch, richtig?

Sollten Sie einwilligen dann wird man Ihnen erzählen das man zunächst einmal eine Kaution von 200 € kassieren wird und das man dann auf den Arztbericht warten muss damit man sieht was man noch dazugezählt werden muss. Aber!!! Die Kaution deckt nur die Sprechstunde beim Doktor und diese ist mindestens 40 € teurer als das Krankenhaus Tarif. Hier spätestens sollten alle Alarmglocken bei Ihnen läuten denn jede weitere Behandlung (Röntgen, Blutanalyse, Eingipsen, Nähen, usw.) wird teurer als normal berechnet.

Was geschieht in dem Fall das sie eine Europäische Krankenkarte besitzen?

Die europäische Krankenkarte (ehemals E111) deckt alle medizinischen Kosten die während einer Behandlung in einem Krankenhaus eines EU Landes.

Es deckt nicht:

- eine Rückführung ins Heimatland

- den Verlust von Gutsachen

- einen Ernstfall in einem Skigebiet

Der Höhepunkt der Dreistigkeit solcher Inkassogesellschaften ist die Tatsache dass man Ihnen erzählen wird das diese nicht akzeptiert werden kann wenn sie privat versichert sind oder eine Reiseversicherung abgeschlossen haben. Es gibt ein spanisches Gesetz das besagt das beide genannten Versicherungen über der EU Krankenkarte zu setzen sind. Es gibt aber auch ein europäisches Gesetz das besagt das die EU Krankenkarte Ihre Behandlung in einem EU Land bezahlt. Was also tun in dem Fall das sie von einer Inkassogesellschaft angesprochen werden? Ganz einfach. Sie haben keine andere Versicherung und keine andere Krankenkarte als die EU Krankenkarte. Fertig.

Die Krankenhausadministration wird die Bezahlung Ihre Behandlung mit dem gültigen Tarif direkt mit Ihrer Versicherung regeln.

Was geschieht wenn ich keine EU Krankenkarte besitze?

Wie ich oben schon erklärt habe, sollten Sie immer nach den gesetzlichen Tarifen des jeweiligen Krankenhauses fragen. KEIN KRANKENHAUS hat das Recht einen Patienten abzuweisen! Sie haben aber die Pflicht Ihre Behandlung zu bezahlen. Aus diesem Grund wie auch oben schon erzählt unterschreiben Sie eine Zahlungsverpflichtungserklärung des Krankenhauses. Man wird Ihnen die Rechnung nach Hause senden, dort können Sie sich dann mit Ihrer Versicherung zusammensetzen und man wird sie beraten.

Was geschieht wenn ich eingeliefert werde und eine Rückführung in mein Heimatland notwendig ist?

Wenn jemand eingeliefert wird und außer der EU Karte noch eine Reiseversicherung abgeschlossen hat (die haben Sie natürlich zunächst verschwiegen) dann ist es im Prinzip sehr einfach. Setzen Sie sich mit dieser Versicherung in Verbindung und regeln Sie die Rückführung selbst.

Was geschieht wenn ich keine private oder eine Reiseversicherung habe und eine Rückführung notwendig ist?

Nun, in diesem Fall, sollten Sie die Dienste dieser Inkassogesellschaften in Anspruch nehmen, ABER!!! BEZAHLEN SIE NIE eine Kaution ohne vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung! Sollten Sie gut versichert sein dann bitten Sie diese Gesellschaften sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen damit man Ihnen eine Rückführung ermöglicht. Sobald eine Versicherung eine Zahlungsverpflichtungserklärung vorlegt ist Ihre Behandlung bezahlt!

WICHTIG!!! Es gibt viele Versicherungen die ihren Kunden auffordern in Vorkasse zu treten. Das ist soweit OK wenn man Ihnen versichert das Geld zurückzubekommen.

Man wird Ihnen zwar erzählen dass die Versicherungen eine Kautionszahlung voraussetzen um eine Zahlungsverpflichtungserklärung zu senden aber das ist schlichtweg falsch. Noch einmal, sprechen Sie alles mit Ihrer Krankenkasse ab

Was passiert wenn ich schon eine Zahlungsverpflichtungserklärung unterschrieben habe und die Kosten nach oben explodieren?

Im Prinzip stellt das kein Problem dar denn diese Zahlungsverpflichtungserklärungen sind nichtig!

Lesen Sich in aller Ruhe so eine Erklärung durch. Dort wird drin stehen dass Sie sich mit Ihrer Unterschrift verpflichten die gesamten Kosten ihrer Behandlung durch die Inkassogesellschaft an das Krankenhaus zu bezahlen! Von Honoraren für diese Gesellschaften steht aber kein Wort darin. Warum nicht können Sie sich denken. Wenn sie in ein Krankenhaus gehen wollen sie gesund werden und nicht für eine ungewollte Dienstleistung bezahlen, richtig?

Sollten Sie eine Zahlungsverpflichtungserklärung unterschrieben haben so lassen Sie sich immer eine Kopie aushändigen. Versuchen Sie es zumindest denn in der Regel wird man Ihnen diese verweigern!

Bestehen Sie darauf die Krankenhaustarife zu bekommen und vergleichen Sie diese mit den Kosten die man Ihnen auferlegt. Sie haben immer das Recht den normalen Tarif zu bezahlen, nicht mehr. Fordern Sie Ihre bezahlte Kaution zurück sollten Sie eine bezahlt haben.

Was geschieht wenn ich die EU Krankenkarte zuhause vergessen habe?

Lassen Sie sich die Fax Nummer vom Krankenhaus geben und diese dahin faxen.

Man wird Ihnen erzählen dass das nicht möglich sei weil man Sie als Privatpatient aufgenommen hätte. Das ist schlichtweg falsch.

Warum stellen spanische Krankenhäuser solche Inkassogesellschaften ein?

Die Antwort ist verblüffend. Es sind nicht die Krankenhäuser selbst die diese Gesellschaften einstellen. Diese Gesellschaften bezahlen hohe Gebühren an politische Verwaltungen die dafür sorgen dass diese einen auf höchstens zwei Jahre limitierten Vertrag erhalten. In diesen Zeitraum wird dieses Projekt analisiert und bewertet und dann wird man über den Verbleib dieser Gesellschaften entscheiden. Sollten Sie also eine Reklamation haben so unterscheiden Sie bitte zwischen Krankenhaus und Inkassogesellschaft.


Zusammenfassung:

  1. Verlangen Sie immer am Anfang die Krankenhaustarife
  2. Die EU Krankenkarte deckt sämtliche medizinischen Kosten.
  3. Unterschreiben Sie nie eine Zahlungsverpflichtungserklärung einer Inkassogesellschaft.
  4. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen Sie sich von denen beraten.